Danke schön!

Anlässlich der Veranstaltung im Botanischen Garten hatte ich einige Firmen um Informationsmaterial gebeten, das ich den Besuchern mitgeben wollte. 

Vielen Dank an die Firma Schoenenberger Pflanzensäfte für die informativen Broschüren!

Vielen Dank an die Firma Pascoe für das umfangreiche Informationsmaterial zu ihren Produkten!

Vielen Dank an die Firma Ceres Urtinkturen für das Paket mit den Flyern und dem wunderschönen Buch!

Vielen Dank an die Firma Wala für das Paket mit den interessanten Broschüren.

Kommission E

Die Kommission E ist die selbstständige, wissenschaftliche Sachverständigenkommission für pflanzliche Arzneimittel des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) und des heutigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Kommission E berät das BfArM in der Regel bei der Zulassung von traditionellen Arzneimitteln und von Arzneimitteln der besonderen Therapieeinrichtungen.
In den Jahren 1978 (Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes) bis 1994 bestand die Aufgabe der Kommission E darin, wissenschaftliches und erfahrungsheilkundliches Material zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen pflanzlicher Arzneidrogen zu verfassen.

Daraus wurden die bis heute gültigen MONOGRAFIEN erstellt, die als Grundlage für die Neuzulassung und Nachzulassung pflanzlicher Arzneimittel gelten.

Die Kommission E entscheidet, welche Mittel für welche Beschwerden zugelassen werden. Entsprechend werden die Anwendungsbereiche der Medikamente in den Beipackzetteln angegeben.

Viele Pflanzen der Erfahrungsheilkunde bzw. überlieferte Anwendungen wurden von der Kommission negativ bewertet und dürfen deshalb nicht mehr offiziell verwendet oder ausgelobt werden.
Die Monografien der Kommission E stellen den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Aufbereitung dar und wurden nicht mehr aktualisiert.

Weiter Infos finden Sie HIER.

HMPC

Herbal Medicinal Product Commitee

Ein Gremium der europäischen Zulassungsbehörde (EMA), gegründet im September 2004.

Hauptaufgabe

Ausarbeitung von Gemeinschaftsmonographien von Heilpflanzen (Community herbal monographs) sowie die Erstellung einer Gemeinschaftsliste für pflanzliche Wirkstoffe (Community list), deren Zubereitungen und Kombinationen.

Die Registrierung für traditionelle Arzneimittel wurde damit innerhalb der EU vereinfacht.

Ziele

Harmonisierung der Regularien und Integration der Phytotherapie in das Europäische Regelwerk

Die verabschiedeten Monographien sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die nationalen Zulassungsbehörden in allen europäischen Staaten.

Das deutsche AMG verweist unter § 39b Abs. 2 darauf, dass im Registrierungsantrag für traditionelle Arzneimittel auf eine gemeinschaftliche Pflanzenmonographie oder auf die Gemeinschaftsliste verwiesen werden kann.