Die Kommission E ist die selbstständige, wissenschaftliche Sachverständigenkommission für pflanzliche Arzneimittel des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) und des heutigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Kommission E berät das BfArM in der Regel bei der Zulassung von traditionellen Arzneimitteln und von Arzneimitteln der besonderen Therapieeinrichtungen.
In den Jahren 1978 (Inkrafttreten des neuen Arzneimittelgesetzes) bis 1994 bestand die Aufgabe der Kommission E darin, wissenschaftliches und erfahrungsheilkundliches Material zu erwünschten und unerwünschten Wirkungen pflanzlicher Arzneidrogen zu verfassen.
Daraus wurden die bis heute gültigen MONOGRAFIEN erstellt, die als Grundlage für die Neuzulassung und Nachzulassung pflanzlicher Arzneimittel gelten.
Die Kommission E entscheidet, welche Mittel für welche Beschwerden zugelassen werden. Entsprechend werden die Anwendungsbereiche der Medikamente in den Beipackzetteln angegeben.
Viele Pflanzen der Erfahrungsheilkunde bzw. überlieferte Anwendungen wurden von der Kommission negativ bewertet und dürfen deshalb nicht mehr offiziell verwendet oder ausgelobt werden.
Die Monografien der Kommission E stellen den Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Aufbereitung dar und wurden nicht mehr aktualisiert.
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